Grundpositionen zur Reglementierung von Kryptoverfahren

  1. Die GI begrüßt alle Bemühungen, die geeignet und angemessen sind, unter den veränderten technischen Randbedingungen weltweiter Telekommunikation und Telekooperation die Möglichkeiten einer kriminellen Nutzung dieser neuen Werkzeuge, insbesondere durch alle Formen des organisierten Verbrechens, zu erschweren.
  2. Die GI hält eine Kryptoreglementierung für sachlich ungeeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen.
  3. Die GI befürchtet, dass jedwede Reglementierung der Kryptographie kriminellen Unternehmungen nur in die Hände spielt. Das organisierte Verbrechen kann die bisher als Vorschlag bekannt gewordenen Beschränkungen auf einfache Weise unterlaufen. Normale Benutzer aber, sie seien Einzelpersonen oder Unternehmen, werden dadurch ernstlich daran gehindert, sich gegen unbefugte Eingriffe in ihre Kommunikation zu wehren.

Januar 1997

 

 

 

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