Mensch steht im Mittelpunkt der «Citizen's Charter»

Der Europäische Informatikverband CEPIS (Council of European Professional Informatics Societies) hat eine Charta über die Bürgerrechte in der Informationsgesellschaft verabschiedet („Citizen's Charter").

 

CEPIS zeigte sich davon überzeugt, daß die Informationsgesellschaft das Leben der Menschen dramatisch verändern werde und forderte, die daraus erwachsenden Vorteile allen Menschen gleich zugänglich zu machen. Darüber hinaus müßten sie sicher sein, daß sie ihre traditionellen Rechte der Privatsphäre keinem Risiko aussetzten.

 

CEPIS-Präsident Dr. Roger Johnson sagte anläßlich der Vorstellung der „Citizen's Charter":

„Wir treten in einen neuen Zeitabschnitt ein, in dem Information zum Leben so wichtig wird wie Wasser oder Elektrizität. In dieser neuen Ära werden die Menschen erwarten, daß sie Informationen über das Internet genauso schnell und zuverlässig erhalten wie früher über andere Kanäle. Das CEPIS Charter setzt hierbei Maßstäbe, da es die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger garantiert.

 

Die Informationsgesellschaft biete, so Johnson, viele außergewöhnliche Möglichkeiten und Herausforderungen, wie zum Beispiel den elektronischen Handel („e-commerce"). Daher sollten alle Bürgerinnen und Bürger sowohl zur aktiven Teilnahme ermutigt als auch in ihrer - technischen wie rechtlichen - Sicherheit bestärkt werden, um größtmögliches Vertrauen herzustellen.

 

Staatliche Einflußnahme sollte sich insbesondere auf die folgenden Aspekte beziehen:

 

  • Zugang zum Internet und anderen Informationsquellen für alle zu bezahlbaren Preisen (wie z.B. öffentliche Bibliotheken)
  • Sicherung der Authentizität von Information als Schutz vor Täuschung und zur Minimierung des Betrugsrisikos
  • Sicherung der Privatsphäre und Schutz vor der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen
  • Garantie und Durchsetzbarkeit eines Schutzes vor Regelverletzung
  • Recht zur Erlangung der notwendigen Fertigkeiten für die Teilnahme am Prozeß der Informationsgesellschaft für alle Bürger/innen

Nach Auffassung von CEPIS sollten alle nationalen Regierungen und die Europäische Union Verantwortung für die Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung der in der Charta verbrieften Rechte übernehmen. Schlüsselbereiche sieht CEPIS in der Einflußsphäre anderer Regierungen, zum Beispiel beim Bruch von Vereinbarungen zur Verschlüsselung von Daten (Kryptografie) oder der Sammlung von Informationen durch andere Regierungen, wenn den Betroffenen die Verwendung ihrer Daten nicht bekannt ist oder wenn das Drittland diese Daten legal sammeln darf.

 

CEPIS vertritt über 150.000 Mitglieder in 29 nationalen Informatikgesellschaften. Durch seine Mitgliedsgesellschaften tritt CEPIS für die bestmögliche Qualität von Informationssystemen ebenso ein wie für die Erhöhung der öffentlichen Aufmerksamkeit in bezug auf die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft. CEPIS hat den Europäischen Computerführerschein (ECDL) als Standard in Europa eingeführt und gründete die ECDL Foundation in Dublin zu dessen Administration und Weiterentwicklung.

 

Weitere Informationen zu CEPIS erhalten Sie unter folgender Adresse:

 

7, Mansfield Mews

London W 1 M 9 FJ

Tel +44 171 637 5607

secretary(at)cepis.org

 

Der Europäische Computerführerschein ECDL wird in Deutschland von der Dienstleistungsgesellschaft für Informatik (DLGI) vertrieben.

Informationen unter www.ecdl.de oder michel(at)ecdl.de.

 

 

13. Mai 2001, Cornelia Winter, Tel. 0228/302-147

 

Gesellschaft für Informatik e.V.

Ahrstr. 45

53175 Bonn

Tel 0228/302-145 (Geschäftsstelle)

Fax 0228/302-167

 

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