Online-Ratgeber zur Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit ist ein relativ neues Phänomen auf dem Arbeitsmarkt, das Erhebungen zufolge etwa 300.000 Erwerbstätige betrifft. Den Sozialkassen gehen durch Scheinselbständigkeit jährlich geschätzte 10 Mrd. DM verloren. Der Beirat für Selbständige der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat jetzt auf seinen Web-Seiten einen Online-Ratgeber nicht nur für GI-Mitglieder veröffentlicht.
Das neue, ab 1. Januar 1999 in Kraft getretene "Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte" kann für viele IT-Selbständige unangenehme Konsequenzen haben, dann nämlich, wenn ihnen die Scheinselbständigkeit nachgewiesen wird. Sie müssen sowohl mit Nachzahlungen in die Rentenkasse als auch mit Steuernachforderungen rechnen.
Die FAQ-Liste auf dem GI-Server gibt einen ausführlichen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage sowie Erläuterungen zum Gesetz. Sie macht auf Probleme und Folgen des Gesetzes für IT-Freiberufler aufmerksam und weist auf Rechtshilfe "im Fall der Fälle" hin. Ein Musterfragebogen, wie ihn Landesversicherungsanstalten zur Beurteilung einer selbständigen Erwerbstätigkeit benutzen, ist ebenfalls abrufbar.
13. April 1999, Jörg Maas
Gesellschaft für Informatik e.V.
Ahrstr. 45
53175 Bonn
Tel 0228/302-145 (Geschäftsstelle)
Fax 0228/302-167
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Kontakt zur Verfügung.
Sie möchten die Pressemitteilungen der Gesellschaft für Informatik immer aktuell per E-Mail erhalten?
Dann tragen Sie sich in den GI-Presseverteiler ein:
Bitte geben Sie Ihren Namen und Redaktion an.



