Informatik-Lexikon

Fachbegriffe zu Informatik und deren Anwendung

Wir sind Informatik

Hans Ulrich Buhl

„Als Inhaber eines Wirtschaftsinformatik Lehrstuhls und als wissenschaftlicher Leiter des Kernkompetenzzentrums Finanz- & Informationsmanagement an der Universität Augsburg liegt mir die Triade aus Forschung, Lehre und Praxis sowie das Thema Nachwuchsförderung sehr am Herzen. Diese Themen finden sich auch bei der Gesellschaft für Informatik wieder, weshalb ich seit nunmehr 20 Jahren deren Mitglied bin“

 

GI fordert offene Diskussion zur Verschlüsselungsregulierung

Zusammenfassung: Staatssekretär hat im Juni eine zweijährige Probephase zur Verschlüsselungspolitik angekündigt. GI fordert Offenlegung der Regierungspläne sowie Beteiligung der Wissenschaft und Wirtschaft. Zusammenfassung: Staatssekretär hat im Juni eine zweijährige Probephase zur Verschlüsselungspolitik angekündigt. GI fordert Offenlegung der Regierungspläne sowie Beteiligung der Wissenschaft und Wirtschaft.
Die Gesellschaft für Informatik (GI) empfiehlt nachdrücklich eine Offenlegung der Pläne für die zweijährige Probephase zur Verschlüsselungspolitik, die der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Eduard Lintner, im Juni 1997 angekündigt hat. Die GI sieht es als dringend notwendig an, Verfahren und Produkte zur Verschlüsselung für eine vertrauliche und unbeeinträchtigte Datenübermittlung in Online- und Funknetzen in gesellschaftlichem Konsens zwischen Politik, Unternehmen, Wissenschaft und Bürgern zu entwickeln und zu testen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, daß die für diese Phase vorgesehenen wissenschaftlichen und praxisorientierten Untersuchungen und Tests neutral und für die Fachwelt nachvollziehbar durchgeführt werden.
Im Hinblick auf den globalen Wettbewerb sowie auf die Gefahr, künftig auf dem für die Industriegesellschaft der Bundesrepublik entscheidenden Gebiet der Informationsverarbeitung und Kommunikation in eine vollständige Abhängigkeit von außereuropäischen Produkten zu geraten, müssen nach Ansicht der GI alle verfügbaren Kräfte zur Lösung des Regulierungsproblems gebündelt werden.
Die deutsche Wissenschaft und Wirtschaft hat sich eine hohe Kompetenz auf dem Gebiet der Verschlüsselung erarbeitet. Diese muß nach Ansicht der GI in die angekündigte Probephase eingebunden werden. Konkret schlägt die GI vor, daß während der Probephase, gegebenenfalls auch in Pilotprojekten, deutsche Unternehmen Alternativen zu den Key-Recovery-Verfahren (KRC) entwickeln, die von den USA vorgeschlagen worden sind.
Die GI, in der mehr als 20.000 Fachleute aus allen Gebieten der Informatik organisiert sind, bietet an, die Bundesregierung, die Landesregierungen und interessierte Unternehmen - wie bereits in der Vergangenheit praktiziert - in der Probephase fachlich zu begleiten.

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Zum Hintergrund

Die Diskussion um die Regulierung der Verschlüsselung läuft seit mehreren Jahren und ist zum Teil sehr kontrovers. Den Gegnern einer Regulierung beziehungsweise eines zu starken staatlichen Eingriffs geht es darum, Brief- und Fernmeldegeheimnis, die nach Artikel 10 Grundgesetz garantiert sind, bestmöglich auf die neuen Medien zu übertragen. Das bedeutet bei Nachrichten- und Datenübertragung im Netz eine uneingeschränkte Verschlüsselung der Daten. Den Befürwortern der Regulierung, allen voran das BMI, geht es darum, dem Staat bislang gegebene Kontrollmöglichkeiten bei Verdacht auf kriminellen Mißbrauch zu erhalten. Ohne Regulierung, so die Argumentation, sähen sich Strafverfolgungsbehörden künftig nicht mehr in der Lage, mit modernen Verfahren verschlüsselte Nachrichten zu entschlüsseln. Damit würde die im Gesetz zum Art. 10 GG sowie im §100 der StPO vorgesehene Erlaubnis wirkungslos, im Rahmen ihrer Aufgaben auf richterliche Anordnung den Fernmeldeverkehr zu überwachen.
Folgt man US-amerikanischen Vorschlägen für Gegenmaßnahmen, so soll weltweit eine Infrastruktur von sogenannten Key Recovery Centers (KRC) aufgebaut werden, in denen die von den Anwendern benutzten Schlüssel für die Strafverfolgungsbehörden bereitgehalten werden. Allerdings liegen keine Erfahrungen mit derartigen Zentren vor. Zur Zeit ist weltweit überhaupt nur ein Key-Recovery-Produkt bekannt. Dies wurde von einem US-amerikanischen Unternehmen entwickelt. Sein Export aus den USA ist gemäß amerikanischer Gesetzgebung genehmigungspflichtig.
Im wissenschaftlichen Bereich ist in Deutschland mit der Prüfung von Verfahren und Produkten bereits begonnen worden.

17. Dezember 1997, Dr. Hermann Rampacher

 

siehe auch:

 

 

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