Softwarepatentierung: GI-Position bestätigt

Richtlinienvorschlag der EU-Kommission entspricht den Forderungen der Gesellschaft für Informatik (GI)

 

Bonn, 22. Februar 2002 Als "zielführend und praxisgerecht" hat GI-Präsident Prof. Dr. Dr.h.c. Heinrich C. Mayr den in Brüssel vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen bezeichnet.

 

Der Vorschlag folge der von der GI seit langem vertretenen Auffassung, dass Softwareerfindungen, die einen technischen Beitrag leisten, der gleiche Schutz wie anderen technische Erfindungen gewährt werden müsse.

 

"Natürlich müssen für Softwarepatente die gleichen Kriterien gelten wie für die Patentierung anderer technischer Gegenstände", erläuterte Andreas Stöckigt, Vizepräsident der GI. Neuheit, Erfindungshöhe, Technizität, gewerbliche Anwendbarkeit und Offenbarung der Erfindung seien auch bei der Patentierung von Software unverzichtbar.

 

Deshalb begrüße die GI den Vorschlag der EU-Kommission, der dem Ministerrat Anfang März vorgelegt werden soll.

 

"Der Vorschlag erkennt die seit langem gängige Ansicht und Erfahrung an, dass Software einen technischen Beitrag in einem Prozess leistet", sagte Mayr.

 

Dies zu verneinen, hieße das Wesen der Softwaretechnik zu verleugnen.

 

"Die GI hat dies bereits im vergangenen Jahr in ihrer Stellungnahme (PDF-Format, Größe 134 KB) zum externer EU-Sondierungspapier (PDF-Format, Größe 47 KB) deutlich gemacht. Wer Erfindungen fördern und damit den Wettbewerb ankurbeln will, muss auch deren Schutz garantieren", betonte Stöckigt.

 

"Um die Schutzwürdigkeit von Softwareerfindungen kompetent beurteilen zu können, müssen die Patentämter nun aber auch Informatikerinnen und Informatiker zur Begutachtung eingereichter Softwarepatentgesuche einsetzen. Nur so kann eine adäquate Beurteilung insbesondere der Erfindungshöhe gewährleistet werden," sagte Mayr.

 

Darüber hinaus sei eine Offensive zu starten, die das Bewusstsein bzw. das Wissen um die Patentierung von Softwareerfindungen und der damit verbundenen wirtschaftlichen Möglichkeiten vor allem in den für die Softwarebranche typischen KMUs fördere. Außerdem sei ein Instrumentarium erforderlich, das die Unternehmen bei der Patentanmeldung unterstütze, aber auch vor Patentverletzungen schütze.

 

"Die GI wird das ihr Mögliche dazu beitragen", so Mayr.

 

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22.02.2002, Cornelia Winter, Tel. 0228/302-147

 

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