Signaturgesetz: Akzeptanz der Digitalen Signatur im Netz gefährdet
Bonn, 25. Mai 2000 Als "äusserst bedenklich" hat der Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V., Prof. Dr. Dr.h.c. Heinrich C. Mayr Teile des neuen Entwurfs des Signaturgesetzes aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bezeichnet.
Der Gesetzentwurf bürde dem Empfänger elektronischer Nachrichten die Beweislast für die Korrektheit der Signatur auf, so Mayr. Dies sei jedoch Gift für eine breite Nutzung digitaler Signaturen, wie sie die aufziehende ‚Network Economy' benötigt und von der GI gefordert wird:
"Es geht nicht an, dass der Empfänger digital signierter Nachrichten die Beweislast für die Sicherheit des gesamten Signaturverfahrens trägt", betonte Mayr.
Die Sicherheitsvermutung müsse unbedingt aufrecht erhalten werden, da sich der Gebrauch elektronischer Signaturen sonst im Internet-Geschäftsverkehr nicht durchsetzen werde, erklärte Mayr. Ohne digitale Signatur könne jedoch keine vertrauenswürdige Kommunikation stattfinden, was die Entwicklung des elektronischen Geschäftsbetriebs in Deutschland massiv beeinträchtigen würde.
Deshalb fordert die GI die Bundesregierung auf, den Wortlaut der Sicherheitsvermutung im neuen Signaturgesetz beizubehalten, um einen Anreiz für die breite Nutzung digitaler Signaturen im Internet zu schaffen. Anders könne weder der Verbraucherschutz noch die Rechtssicherheit im elektronischen Rechtsverkehr gewährleistet werden.
siehe auch:
- Stellungnahme der Gesellschaft für Informatik zum Entwurf des Signaturgesetzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
- (April 2000)
25. Mai 2000, Cornelia Winter, Tel. 0228/302-147
Gesellschaft für Informatik e.V.
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53175 Bonn
Tel 0228/302-145 (Geschäftsstelle)
Fax 0228/302-167
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