FAQ-Liste zu den elektronischen Wahlen in der GI

In dieser FAQ-Liste haben wir Fragen und Antworten zum Wahlablauf, zu technischen Details und weiteren Dingen aufgeschrieben.

Vermissen Sie eine Frage? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir möchten diese FAQ-Liste so ausführlich und präzise halten wie möglich. Vielen Dank.

Bei Fragen und Anregungen erreichen Sie uns auch telefonisch: Cornelia Winter, Projektleitung, unter 0228-302147.

Zur Wahl

Wahlablauf

Wahl-PIN und Anmeldung

Warum meldet man sich mit einer virtuellen Tastatur an?

Das ist eine Sicherheitsvorkehrung. Diese Tastatur ist im Prinzip ein Bild, das sich für jede/n Wähler/in ändert. So können Tastenanschläge nicht von Dritten abgehört und verwendet werden. Theoretisch wäre das nämlich denkbar, wenn Sie PIN und Wahl-PIN eingeben und sich dann wieder ausloggen, um später zu wählen. Ein Abhören der PIN bzw. der Wahl-PIN wird hierdurch deutlich erschwert.
 

Kann ich auch über die "normale" Tastatur wählen?

Kein Problem. Wählen Sie einfach auf der Wahleinstiegsseite die Option "Anmeldung über Tastatur". Dann bekommen Sie zwei Felder angezeigt, in die Sie mit Ihrer herkömmlichen Tastatur PIN und Wahl-PIN eingeben können.
 

Warum ist die Wahl-PIN so lang und so kompliziert?

Aus Sicherheitsgründen. Eine kürzere Wahl-PIN könnte durch manuelles Ausprobieren oder durch Programme gehackt werden. Weil sie so lang ist, können Sie sie auch beliebig oft eingeben, ohne gesperrt zu werden (wie es Ihnen am Bankautomaten droht, wenn Sie dort dreimal die falsche PIN eingeben).
 

Ist es wichtig, auf Groß- und Kleinschreibung zu achten?

Eindeutig ja. Wenn Sie Groß- und Kleinschreibung nicht beachten, bekommen Sie die Fehlermeldung "falsche PIN-Wahl-PIN-Kombination". Großer Buchstabe ist in diesem Fall ein anderes Zeichen als kleiner Buchstabe. Also unbedingt aufpassen.
 

Warum wird die Wahl-PIN sichtbar eingegeben?

Damit Sie sie kontrollieren können. Die sichtbare Eingabe ist zwar ungewohnt, macht aber in diesem Fall nichts. Tatsächlich ist die Wahl-PIN ja eine Transaktionsnummer, die nur für diese einmalige Transaktion benutzt werden kann. Danach verfällt sie. Die TAN beim Onlinebanking geben Sie ja auch sichtbar ein.

 

Umgang mit dem Rubbelfeld

Wie und womit rubbelt man richtig?

Am besten vorsichtig mit einem Geldstück. Über der Wahl-PIN ist eine Art Tesafilm, so dass Sie sie eigentlich nicht kaputt machen können. Aber Vorsicht ist nie verkehrt.

 

Probleme beim Anmelden

Ich kann mich nicht am Wählerverzeichnis anmelden.

Dies kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht müssen Sie Ihre Browsereinstellungen ändern, oder Sie sitzen hinter einer Firewall und Ihr System lässt das Anmelden nicht zu. In diesem Fall müssten Sie sich bitte mit Ihrem Administrator in Verbindung setzen.

 

Zwei Wahlen in einem

Dieses Mal werden ja Vorstand und Präsidium gewählt. Gibt es eine festgelegte Reihenfolge, was ich zuerst wählen muss?

Nein, gibt es nicht. Nachdem Sie sich im Wahlsystem angemeldet haben, entscheiden Sie selbst, was Sie zuerst wählen möchten. Wenn Sie mit dem einen Stimmzettel fertig sind, bekommen Sie automatisch den anderen angezeigt.

 

Werden die Stimmen für Vorstand und Präsidium getrennt gespeichert?

Nein. Sie legen bei Abschluss der Wahl eine Stimme in die Urne. Wenn Sie sich die Briefwahl vorstellen wäre es so, als würden Sie einen Stimmzettel abgeben, wo auf der Vorderseite das Votum für den Vorstand und auf der Rückseite das Votum für das Präsidium stehen würde (oder umgekehrt).

 

Warum einmal eine Ja/Nein-Abstimmung und einmal "nur" Kreuzchen?

Es ist in der Satzung so festgelegt (§7.2.4 für den Vorstand und §8.4 für das Präsidium), dass - wenn jeweils nur eine Person für ein Amt kandidiert - mit ja oder nein gestimmt wird. Die jeweilige Person muss dann mehr Ja- als Neinstimmen erhalten, um gewählt zu werden. Kandidieren mehr Personen, als Ämter zu besetzen sind, kommt es zu einer Auswahl, in der es dann "nur" noch Kreuzchen zu machen gilt, und zwar höchstens so viele, wie Ämter zur Verfügung stehen. Hier sind dann die Personen gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Beim Präsidium sind in 2011 (Amtszeit ab 2012)  drei Positionen neu zu besetzen.

 

Ungültig wählen

Wie kann ich ungültig wählen?

Hier haben Sie im Prinzip vier Möglichkeiten:

  • Sie setzen ein Häkchen im Feld "ungültig wählen". Das ist die einfachste Möglichkeit.
  • Sie kreuzen beim Präsidium mehr Kandidat/inn/en an als erlaubt.
  • Sie kreuzen beim Vorstand ja UND nein an.
  • Und die letzte Möglichkeit: Sie geben einen leeren Stimmzettel ab, der dann ebenfalls ungültig ist.

 

Wieso gibt es überhaupt die Möglichkeit, ungültig zu wählen? Wenn ich nicht richtig wählen will, kann ich es doch gleich lassen.

Das war ein großer Diskussionspunkt. Zum einen stellte sich die Frage, ob wir den Wähler/inne/n überhaupt mitteilen, dass sie ungültig wählen, wenn sie mehr Kreuze machen als erlaubt. Eigentlich ist das dann ja keine getreue Abbildung der Briefwahl mehr. Wir haben uns aber trotzdem für den Hinweis entschieden. Außerdem müssen die Wähler/innen die Möglichkeit haben, ungültig zu stimmen, daher das Extrafeld für "ungültig". Und Sie glauben gar nicht, wie viele ungültige Papierstimmzettel bei jeder Briefwahl hier ankommen. Kommentiert, durchgestrichen, zerrissen, alle KandidatInnen angekreuzt... Es gibt also durchaus das Bedürfnis, Unwillen, Unlust oder was auch immer aktiv zu demonstrieren (und nicht nur nicht zu wählen), und diese Möglichkeit wollten wir auch beibehalten.

 

Rückmeldung beim Ungültig-Wählen

Warum sagt mir der Stimmzettel, dass ich mehr Kreuze gemacht habe, als erlaubt, oder gar keins, und somit ungültig wähle?

Bei der Briefwahl ist das anders. Wir haben uns aber in Absprache mit der Wahlleitung entschieden, darauf hinzuweisen, wenn Sie ungültig wählen. Wir nutzen also eine Interaktivität, die der Papierstimmzettel nicht bietet.

 

Rückmeldung beim Ungültig-Wählen durch Ungültig-Wählen-Knopf

Wenn Sie Ihr Häkchen bei "ungültig" setzen, bekommen Sie dies auch angezeigt. "Ihre Stimmabgabe für das Präsidium ist ungültig." Geben Sie keine Stimme ab, erhalten Sie die Rückmeldung "Nachfolgend wird Ihnen noch einmal Ihre Stimmauswahl angezeigt. Sie haben die Möglichkeit, die Stimmeingabe nochmals zu korrigieren. Sollten Sie dies nicht wollen, wird Ihre Stimme wie folgt gezählt: Ihre Stimmabgabe für den Vorstand/das Präsidium ist ungültig, da Sie keine Stimme abgegeben haben."

Geben Sie Stimmen ab, und wählen dann ungültig, erhalten Sie lediglich die Antwort: "Nachfolgend wird Ihnen noch einmal Ihre Stimmauswahl angezeigt. Sie haben auch die Möglichkeit, die Stimmeingabe nochmals zu korrigieren. Sollten Sie dies nicht wollen, wird Ihre Stimme wie folgt gezählt: Ihre Stimme für das Präsidium ist ungültig!" Sie sehen dabei zwar die Kreuze, die Sie gemacht haben, aber der Ungültig-Button hat immer die höhere Priorität. Ihre Stimme ist also trotz einer erlaubten Kreuzzahl ungültig.

 

Wahlabbruch

Kann ich zwischendrin die Wahl abbrechen, wenn ich es mir noch einmal überlegen will?

Das können Sie. Solange Sie noch nicht auf "verbindliche Stimmabgabe" gedrückt haben, können Sie die Wahl jederzeit wieder von vorn beginnen. Allerdings finden Sie dann die Kreuze wieder vor, die Sie bereits gemacht haben - analog zur Briefwahl, wo Sie Kreuze ja auch nicht ausradieren, wenn Sie den Stimmzettel kurz weglegen.
 

Was passiert, wenn der Rechner zwischen den letzten Schritten  (Rückmeldung: Ihre Stimme wurde gezählt) abstürzt? Wie weiß ich dann, ob meine Stimme in der Urne angekommen ist?

Abgesehen davon, dass ein Rechnerabsturz just in dieser Sekunde statistisch relativ unwahrscheinlich ist: Melden Sie sich einfach noch einmal an. Wenn Ihre Stimme in der Urne gelandet ist, bekommen Sie folgende Rückmeldung: "Es wurde bereits eine Stimme abgegeben." Damit wissen Sie, dass Ihr Votum gezählt wurde. Wenn Ihre Stimme noch nicht in der Urne angekommen ist, können Sie sich erneut einloggen und wählen.

 

Anzeige des abgegebenen Stimmzettels

Warum bekomme ich meinen abgegebenen Stimmzettel nicht noch einmal angezeigt?

Getreue Abbildung der Briefwahl. Bei der Briefwahl kopieren Sie ja (in der Regel) Ihren Stimmzettel auch nicht, ehe Sie ihn abschicken. Auch bekommen Sie von uns keine Kopie Ihres Stimmzettels zurückgesandt. Außerdem könnten Sie ja theoretisch den Screenshot Ihres Stimmzettels in ein Dokument kopieren und sich diese Seite dann ausdrucken. Das wäre so, als würde Sie Ihren Papierstimmzettel kopieren. Im Übrigen beweist eine Kopie - welcher Art auch immer - nicht wirklich etwas.

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Technische Fragen

Browserbeschränkungen

Gibt es Browserbeschränkungen?

Netscape 4.7.x kann die Wahlseiten nicht korrekt darstellen, aber wählen können Sie dennoch mit Netscape 4.7.x. Von der Verwendung des Browsers Lynx sollte abgesehen werden, da dieser keine grafischen Elemente darstellen kann.

 

Wie sollte mein Browser eingestellt werden?

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, in Ihrem Browser Java, JavaScript bzw. ActiveX zu deaktivieren, da hier die Gefahr besteht, dass Daten ausspioniert und an einen anderen Server gesendet werden könnten.

 

Standort der Wahlserver

Warum findet ein Serverwechsel während der Wahl statt?

Wählerliste und Urne müssen strikt getrennt sein, um Manipulationen durch Zugriffsberechtigte zu erschweren. Deshalb müssen sie physisch auf getrennten Servern liegen, die in unserem Fall auch örtlich getrennt sind (einer steht in Karlsruhe und der andere in Frankfurt).

 

Wo stehen die Wahlserver und wer betreibt sie?

Die beiden Wahlserver sind getrennt. Das Wählerverzeichnis liegt auf einem Server, der von der GI betrieben wird. Die eigentliche Wahl läuft auf einem Server der Firma Micromata. Beide Server stehen in verschiedenen, besonders gesicherten Rechenzentren. Zugriff haben nur ausgewählte Personen, der Zugriff ist nur nach dem Vier-Augen-Prinzip möglich. Jeder Zugriff wird protokolliert. Auf diesen Rechnern findet auschließlich die elektronische Wahl der GI statt.

 

Serverzertifikate

Wie prüfe ich, ob das Fingerprint des Serverzertifikates mit dem auf meiner Wahlbenachrichtigung angegebenen übereinstimmt?

Unten rechts in der Statusleiste Ihres Browsers erscheint ein (geschlossenes) Schloss-Symbol. Mit einem Klick der linken Maustaste auf das Symbol erscheinen Informationen zu dem Zertifikat. Hier finden sie entweder direkt oder über einen "Link" die Fingerprints, die sie mit dem angegebenen Fingerprint vergleichen können. Wenn die Statusleiste nicht aktiviert ist, wird das Schloss nicht angezeigt. Dann müssen Sie dieses zunächst aktivieren.

 

Wie prüfen ich, dass ich mit dem richtigen Server verbunden bin?

Polyas arbeitet mit zwei unterschiedlichen Servern. Auf dem einen wird die Wahlberechtigung mit Hilfe des Wählerverzeichnisses verwaltet und geprüft und auf dem zweiten werden die Stimmen abgegeben und gespeichert. Um sicher zu stellen, dass Sie jeweils mit dem richtigen Server verbunden sind, prüfen Sie bitte vor der Eingabe ihrer Mitgliednummer und Ihrer Wahl-PIN (Schritt 1), ob der Fingerprint des Serverzertifikates mit dem folgenden übereinstimmt.

Der erste Server heißt https://www.gi-wahlen.de und hat folgende Zertifikate:

SHA1: EF:28:63:BC:9E:CA:66:75:9C:72:BC:03:55:8D:7B:07:DE:72:CA:AC
MD5:  3C:6E:52:51:0C:82:10:94:E2:98:78:F3:5E:75:DB:67

Von Schritt 2 zu Schritt 3 wird der Server gewechselt. Sie sind nun mit dem zweiten Server, dem Urnenserver, verbunden. Dieser heißt https://vote.micromata.de/. Bevor sie Ihr erstes Kreuz setzen (Schritt 5) überprüfen Sie bitte, ob der Fingerprint des Serverzertifikates mit dem folgenden übereinstimmt:

SHA 1: 8F:DE:92:8D:BD:86:C5:25:35:64:27:F7:89:29:42:AF:EE:9C:77:E2
MD5: 42:3D:32:CD:AF:01:1B:D4:64:78:95:7A:7D:CF:A6:02

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Weitere Fragen

Erkennen von Manipulation

Wie stellen Sie sicher, dass keine Stimmen manipuliert worden sind?

Es werden Hashcodes aufgezeichnet, die permanent über alle eingegangenen Stimmen gebildet werden und die Möglichkeit einer nachträglichen Manipulation verhindern sollen. Bei Manipulation wäre die logische Kette der Hashcodes nachprüfbar zerstört.

 

Protokollierung von Daten und/oder Klicks

Was geschieht mit meinen Clickstream-Daten am Wahlserver?

Diese Daten werden weder aufgezeichnet noch gespeichert.

 

Logging von Zugriffen

Mir ist nicht klar, was auf dem Server über mich gespeichert wird. Wird beispielsweise mitgeloggt, welche Kandidaten-Information ich vorher angeschaut habe?

Die Kandidaten-Informationen und die Wahlanleitung liegen auf einer verschlüsslten Seite auf dem "normalen" GI-Server: https://www.gi-ev.de/wahlen2011. Die Wahl-Applikation liegt auf komplett getrennten Servern. Auf den Wahl-Servern werden die Clickstream-Daten weder aufgezeichnt noch gespeichert. Auf dem GI-Server werden standardmäßig die Zugriffe auf die Website durch Apache protokolliert. Diese Logdatei wird von der GI in Bezug auf die Zugriffe auf alle Seiten der GI-Website ausgewertet. Eine Auswertung nach zugreifenden IP-Adressen erfolgt prinzipiell nicht. Diese Vorgehensweise verhindert Rückschlüsse von abgerufenen Kandidaten-Informationen auf das Wahlverhalten.

 

Kontrollmöglichkeiten und Ausschluss von Manipulationsmöglichkeiten

Gibt es überhaupt der Briefwahl vergleichbare Kontrollmöglichkeiten und einen Ausschluss von Manipulationsmöglichkeiten?

Bei dem von uns gewählten Verfahren gibt es Kontrollmöglichkeiten. Zum Beispiel wird über kleine Stimmblöcke ein Hashcode gebildet, der Manipulationen - so sie denn vorkommen - sichtbar macht. Auch werden die Stimmen nach der Wahl ausgedruckt, so dass die Möglichkeit der Nachzählbarkeit gegeben ist. Darüber hinaus haben wir unseren Dienstleister auf Datenschutzgrundsätze verpflichtet. Und zur Kontrollmöglichkeit bei schriftlichen Wahlen: Schriftliche Abstimmungen können auch manipuliert werden. Sei es, dass sich ein Zählteam verabredet, Stimmzettel falsch oder gar nicht zu zählen, dass einfach Fehler passieren, Wahlbriefe - von wem auch immer - unterschlagen werden, ein Mitarbeiter für seinen Chef dessen Wahlunterlagen abfängt und ausfüllt etc. etc.. Gerade hier sind Kontrolle und Sicherheit höchst relativ. Nicht nur Informatiker/innen sagen, dass meist der Mensch die größte Gefahr für Manipulation und Missbrauch darstellt.

 

Anonymität beim Wählen

Ist das System wirklich anonym? Das System weiß doch aufgrund meiner GI-Nummer, wer ich bin und daher erfährt es doch auch, was ich gewählt habe.

Das System ist anonym. Genaugenommen wahrt es die Anonymität des Wählers durch ein Pseudonymkonzept: Der Name des Wählenden wird im System von seiner Wähler-Identifikationsnummer getrennt gehalten. Bei der Anmeldung mit der GI-Mitgliedsnummer und dem Wahl-PIN aus dem Rubbelfeld teilt der Wahlserver dem Wähler eine interne ID (Wahlschlüssel oder Wahltoken) zu, die im weiteren Verlauf die Wahlstimme identifiziert. Die Zuordnung der internen ID zur GI-Mitgliedsnummer wird unmittelbar nach dem Wahlvorgang vom Wahlserver gelöscht und ist nicht mehr rekonstruierbar. Das Einzige, was mit der GI-Mitgliedsnummer weiterhin verbunden bleibt, ist die Information, dass diese Nummer elektronisch gewählt hat und nicht noch einmal wählen darf.

 

Welche Funktion hat der Wahltoken (Wahlschlüssel) bei der anonymen Stimmabgabe?

Der Wahltoken ist eine zufällig generierte Zeichenkette, die mir nach erfolgreicher Authentifizierung am Wählerverzeichnis übermittelt wird. Das Token ist nicht direkt sichtbar und wird innerhalb der Webseiten übermittelt. Der Wahlurne wird lediglich dieses Wahltoken übermittelt und enthält keine Daten, die Rückschlüsse auf die Identität des Wählers zulassen. Im Moment der verbindlichen Stimmabgabe wird automatisch das Wahltoken in der Wahlurne überschrieben und in dem Wählerverzeichnis gelöscht. Eine nachträgliche Zuordnung des Votums zum Wähler ist nach erfolgter Stimmabgabe auch bei Kenntnis der Daten aus dem Wählerverzeichnis und der Urne nicht mehr möglich. Im Wählerverzeichnis wird vermerkt, dass der Wähler bereits gewählt hat und eine erneute Stimmabgabe nicht mehr möglich ist.

 

Datenschutz

Wer garantiert mir, dass bei der Wahl die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden?

In der GI-Geschäftsstelle sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich auf die geltenden Datenschutzrichtlinien verpflichtet worden. Der Dienstleister ist im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung schriftlich und rechtlich an die von der GI einzuhaltenden Datenschutz- und Datensicherheitsstandards gebunden worden. Diese Regelungen sind von unserem Datenschutzbeauftragten für den Vertrag mit dem Dienstleister formuliert worden.

 

Warum überhaupt elektronische Wahlen?

Warum bieten Sie überhaupt elektronische Wahlen an? Schadet das nicht der Demokratie?

Nach einer Mitgliederumfrage durch das Meinungsforschungsinstitut infas wünschen sich 66 % der befragten Mitglieder explizit elektronische Wahlen in der GI. Elektronische Wahlen standen an allererster Stelle bei der Frage, welche Services die Mitglieder in Zukunft von ihrer Gesellschaft erwarten. Manche sind der Ansicht, dass elektronische Wahlen auf die Abschaffung der Demokratie hinauslaufen. Dies ist in unserem Fall ganz sicher nicht so. Die GI hat noch nie Präsenzwahlen an einer Urne, wie dies bei politischen Wahlen üblich ist, angeboten. Von daher ist die elektronische Wahl nicht mehr und nicht weniger undemokratisch (wenn man dabei auf Stimmenkauf oder ähnliches abgezielt hat) als eine Briefwahl, die ja ebenso im stillen Kämmerlein abläuft und ebenfalls kein öffentlicher Akt ist. Im Übrigen will niemand in Vorstand, Präsidium und Projektgruppe elektronische Wahlen für politische Wahlen propagieren, im Gegenteil. Wir wissen, dass dies ausgeschlossen ist und wollen es auch gar nicht.

 

Prüfung

Was wurde überhaupt geprüft, und von wem? Kann ich dem trauen?

Quellcode, Dokumentation und Spezifikation sind Sicherheits- und Wahlexperten sowie interessierten GI-Mitgliedern zugänglich gemacht worden. Diese haben sich stellvertretend für die Gesamtheit der GI-Mitglieder damit beschäftigt. Und da die Herren Grimm, Pfitzmann und Richter sicher allen mit Sicherheitsfragen und elektronischen Wahlverfahren Befassten bekannt sein dürften, dürfte die Qualität, Seriösität und Expertise wohl kaum in Frage gestellt werden.

 

Neue Wahlunterlagen

Kann ich neue Wahlunterlagen bekommen, wenn ich meine verloren oder nicht bekommen habe oder der Wahl-PIN kaputt gegangen ist?

Nein, leider nicht. Hier handeln wir so wie es bei politischen Wahlen gehandhabt wird und wie wir es auch bei der Briefwahl immer gehalten haben: Ersatzwahlunterlagen gibt es nicht. Dies hat den einfachen Grund, dass die Post tatsächlich nur höchst selten Briefe verliert, und wir eine doppelte Stimmabgabe verhindern müssen. Wenn allerdings Ihre Wahl-PIN kaputt und nicht mehr lesbar ist und Sie noch nicht elektronisch gewählt haben, werden wir Ihnen Briefwahlunterlagen zukommen lassen. Wir werden allerdings im Nachhinein prüfen, ob doch eine elektronische Stimme mit Ihrer Mitgliedsnummer abgegeben wurde, und - sollte dies der Fall sein - die Briefwahlstimme vernichten, weil wir dann von einem versuchten Wahlbetrug ausgehen müssen.

 

Lieber doch Briefwahl?

Und wenn ich doch lieber per Brief wählen möchte?

Kein Problem! Dann senden Sie uns den Antrag auf Briefwahl unterschrieben und komplett im Original (ganz wichtig, Kopie gilt nicht!) und mit unbeschädigtem Rubbelfeld zurück. Dann bekommen Sie die Briefwahlunterlagen per Post und können wie gewohnt per Brief wählen.

 

Zur Wahl

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Warum gerade dieser Dienstleister?

Warum hat die GI gerade diesen Dienstleister ausgewählt? Gab es Konkurrenz?

Wir haben uns im Vorfeld der Wahl mit verschiedenen Anbietern unterhalten, die bereits rechtsgültige Erfahrungen mit elektronischen Wahlen vorweisen konnten (unter anderem mit denen, die die elektronische Wahl bei der Initiative D21 im Jahr 2003 erfolgreich abgewickelt haben). Wir haben die verschiedenen Verfahren begutachtet und uns dann für Micromata entschieden.  

 

Entscheidungsprozess

Wie kam es zu der Entscheidung, elektronische Wahlen anzubieten? Und wer war an der Entscheidung beteiligt?

Der Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess für elektronische Wahlen lief in der GI seit Dezember 2003. Zuerst hat sich der Vorstand damit beschäftigt, dieses Anliegen dann dem Präsidium im Januar 2004 vorgestellt. Das Präsidium hat grundsätzlich zugestimmt (3 Enthaltungen, eine Neinstimme), in 2004 erstmals elektronisch zu wählen, hat aber ein einfaches Verfahren gefordert. Dieses wurde dann im September 2004 vorgestellt. In der abschließenden Abstimmung hat das Präsidium OHNE Gegenstimme beschlossen, das vorgestellte Verfahren einzusetzen. Es gab keine Gegenposition. Die Beschlüsse unserer Gremien finden Sie auch auf unseren Webseiten und im Informatik Spektrum. Auch unser Präsident hat auf der Ordentlichen Mitgliederversammlung in Ulm im September 2004 darüber berichtet. Im Juni 2007 schließlich hat das GI-Präsidium zugestimmt, künftig das elektronische Wahlverfahren als Standardverfahren anzubieten. Der Vorgang und die Entscheidungsfindung waren also in jeder Hinsicht transparent, und für diejenigen, die sich für die Belange der GI interessieren und deren Publikationen lesen, lange bekannt.

 

Zeitplan und Weiterführung des Projektes

Wurde das System überhaupt getestet, ehe es in den Betrieb gegangen ist?

In 2004 haben wir 99 Mitglieder als Testpersonen ausgewählt und diese gebeten, das System zu testen, um mögliche Schwachstellen, Bedienfehler, Textmissverständlichkeiten etc. herauszufinden und diese zu beseitigen. Die zahlreichen Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge haben wir nach der Testwahl eingearbeitet und anschließend noch einmal 10 Personen (nämlich die kritischsten aus der Testwahlgruppe) erneut um einen Test gebeten. Insofern waren zahlreiche GI-Mitglieder involviert. Auch in 2005 haben wir der "richtigen" Wahl wieder zwei Testwahlen vorangestellt, um unser verbessertes System auf Herz und Nieren zu prüfen. Im Jahr 2006 schließlich haben wir externe penetration tests machen lassen, die zufriedenstellend verlaufen sind.