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Wissenschaft und Forschung entlasten und besser vernetzen

Die Zukunft der Europäischen Union hängt maßgeblich von ihrer Innovationsfähigkeit im Bereich der Informatikforschung und -entwicklung ab. Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind die kritischen Infrastrukturen der digitalen Transformation und bedürfen stärkerer politischer Unterstützung. Schulen, Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen von bürokratischen Hürden befreit und in ihrer Wissensproduktion gestärkt werden.

Um das Funktionieren des Europäischen Forschungsraums zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Forschungs- und Bildungssektors in der Welt zu stärken, müssen Wissenseinrichtungen, Forscher*innen und Lehrkräfte darin unterstützt werden, ihren öffentlichen Auftrag in einem digitalen und grenzüberschreitenden Umfeld wirklich erfüllen zu können. Open Access und ein Zweitverwertungsrecht für öffentlich geförderte Forschung erleichtern den Zugang zu Forschung.

Um die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Forschungslandschaft aufrechtzuerhalten, ist es unabdingbar, dass unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit digitalen Lehr- und Lernmöglichkeiten ausgestattet werden. Dazu muss es ihnen erlaubt sein, digitale Medien, Inhalte und Daten unter den gleichen Bedingungen wie in physischer Form zu nutzen und an diesen mit Einrichtungen und Kolleg*innen aus anderen Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Bei abweichenden Regelungen in den EU-Staaten sollte die für Wissenseinrichtungen vorteilhafteste gelten. Nur so lassen sich auch große Forschungsprojekte im Bereich der Informatik umsetzen.

Das hoch-komplexe europäische Urheberrecht wirkt für Forschende oft abschreckend und scheint mit Risiken verbunden zu sein. Aus Angst vor Rechtsstreitigkeiten schöpfen Forschende insbesondere im Feld der künstlichen Intelligenz (KI) nicht die Potenziale europäischer Forschung aus. Wissenseinrichtungen sollten einer weniger strengen urheberrechtlichen Haftung unterliegen und vor missbräuchlichen Verträgen und der Verweigerung von Lizenzen geschützt werden, wie im Entwurf des Digital Knowledge Acts vorgesehen. Initiativen zur Förderung der Forschung, wie in der KI-Verordnung und dem Digital Services Act vorgesehen, welche den Zugang zu geschützten Daten für Forschungszwecke ermöglichen, sollten weiter gefördert werden.

Die GI begrüßt zudem die Institutionalisierung des Europäischen Innovationsrats (EIC) und fordern verstärkte finanzielle Investitionen in den europäischen Technologie-Standort im Rahmen des Programms Horizont Europa.

Portraitfoto von Julia Meisner vor hellem Hintergrund

Julia Meisner

Senior Referentin Politik & Wissenschaft

E-Mail: julia.meisner@gi.de

Portraitfoto von Prof. Dr. Ulrike Lucke vor GI-Hintergrund mit Text "Wir sind Informatik"

Prof. Dr. Ulrike Lucke

Sprecherin PAK NFDI

E-Mail: ulrike.lucke@uni-potsdam.de